Teilnahme an einem wiederholten Gebet
Frage
Wenn im Gemeinschaftsgebet ein Zweifel aufgekommen ist und das [Gebet] wegen dieses Zweifels wiederholt wurde – können dann Betende, die am ersten Gemeinschaftsgebet nicht teilgenommen haben und erst jetzt kommen, sich diesem Gebet anschließen oder nicht? Wir bitten, ausführlich zu schreiben, in welchem Fall die Teilnahme zulässig ist.
Antwort
Wenn die Wiederholung wegen des Unterlassens eines Fard erfolgt ist, so ist es für einen neu Hinzukommenden richtig, sich ihm anzuschließen, da das erste Gebet ungültig (batil) geworden ist. Ist die Wiederholung aber wegen des Unterlassens eines Wadschib erfolgt, so ist die Teilnahme eines neu Hinzukommenden nicht richtig, da das Fard durch das erste Gebet bereits erfüllt ist…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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