Das Kommen eines Leprakranken in die Moschee zum Gemeinschaftsgebet
Frage
Ein Mensch leidet an Lepra (Dschuzam) und Weißfleckenkrankheit (Baras). An welcher Stelle soll er beim Gebet in Gemeinschaft stehen? Wie lautet die Rechtsbestimmung der Scharia?
Antwort
Wenn aus seinem Körper Flüssigkeiten austreten, durch die sowohl die Moschee verschmutzt wird als auch die Kleidung der Betenden verdorben wird, oder wenn von seinem Körper ein übler Geruch ausgeht, durch den den Betenden Beschwernis entsteht – wie es bei einem an Baras oder Dschuzam Erkrankten bisweilen vorkommt –, dann ist es einem solchen Menschen nicht erlaubt, in die…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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