Nafl-Gebete in Gemeinschaft
Frage
Andere Nafl-Gebete als das Finsternisgebet (Kusuf), das Tarawih und das Regengebet (Istisqaʾ) auf Einladung hin (bi-t-Tadaʿi) in Gemeinschaft zu verrichten, ist makruh; unter „Tadaʿi“ versteht man das Vorhandensein von vier Muqtadis, wie in „asch-Schami“ und anderen [Büchern] erwähnt. Gilt diese Bestimmung sowohl für den Ramadan als auch für die übrige Zeit, oder nur für die Zeit außerhalb des Ramadan?
Antwort
Ihr Gemeinschaftsgebet ist nach wie vor makruh. Das zweite Gemeinschaftsgebet in der Moschee haben [die Rechtsgelehrten] als makruh aufgeschrieben, wenn es auf Einladung hin (ʿala sabil at-Tadaʿi) [erfolgt]; eine Deutung davon ist auch, dass es mit Adhan und Iqama [erfolgt]. So steht in einigen Fiqh-Büchern der Ausdruck „in der ursprünglichen Form“ (ʿala l-Haiʾa al-Ula)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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