الإفتاء

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Das Aufsetzen der Füße auf den Boden in der Sadschda

Frage

Wenn in der Sadschda beide Füße vom Boden abgehoben werden, ist das Gebet dann gültig oder nicht?

Antwort

Zum Aufsetzen der Füße auf den Boden in der Sadschda gibt es drei Überlieferungen (Riwaya). Erstens: Das Aufsetzen beider Füße auf den Boden ist Fard. Zweitens: Fard ist das Aufsetzen eines [der beiden]. Nach diesen beiden Überlieferungen ist die Sadschda im geschilderten Fall nicht erfüllt, folglich ist das Gebet nicht gültig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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