Das Berühren des Bodens mit einem Zeh in der Sadschda
Frage
Wie lautet das schariatische Urteil darüber, ob die Zehen der Füße in der Sadschda den Boden berühren oder nicht? Bei welchem Ausmaß der Berührung ist das Fard erfüllt, bei welchem das Wadschib, und in welchem Ausmaß ist die Berührung Sunna? Ein verehrter Maulana sagt, dass das Gebet gültig ist, wenn auch nur ein einziger Zeh den Boden berührt.
Antwort
In manchen Fiqh-Büchern steht, dass es in der Sadschda Fard ist, beide Füße auf dem Boden zu lassen; daraus folgt, dass das Gebet, wenn ein Fuß angehoben wird, wegen des Unterlassens eines Fard schlichtweg batil (nichtig) wird.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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