Wenn sich in der Sadschda beide Füße vom Boden lösen
Frage
Wenn sich während des Gebets in der Sadschda beide Füße vom Boden lösen, wird das Gebet dann fasid (ungültig) oder nicht? Es ist nötig, Bücher und Seiten anzugeben; außerdem legen Sie bitte unbedingt zu dieser Frage das fiqh-rechtliche Urteil eines Faqih dar.
Antwort
Wenn man so handelt, ist die Sadschda nicht gültig, und wenn die Sadschda ungültig ist, ist auch das Gebet ungültig. [ar]وفي مختصر الكرخي: سجد ورفع أصابع رجليه عن الأرض لا تجوز[/ar] „Im „Muchtasar“ von al-Karchi: [Wenn er] die Sadschda vollzog und die Zehen seiner Füße vom Boden abhob, ist [die Sadschda] ungültig“ („al-Ghunya“, S. 280).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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