الإفتاء

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Im Fard-Gebet ist das Stehen (Qiyam) auch für Frauen Fard

Frage

(1) In unserer Gegend beten die meisten Frauen im Sitzen. Trotz Ermahnungen und obwohl man ihnen die Bücher zeigt, glauben die Frauen es nicht und verlangen eine Fatwa. (2) Die Gebete, die Frauen bis heute im Sitzen verrichtet haben, auch wenn sie [das Urteil] kannten – sind sie gültig verrichtet worden oder nicht? Müssen sie nachgeholt werden (Qada)?

Antwort

(1) Im Fard-Gebet ist das Stehen (Qiyam) Fard; wird es ohne triftigen Grund im Sitzen verrichtet, ist das Fard-Gebet nicht gültig verrichtet. (2) Jene Gebete sind nicht gültig verrichtet worden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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