Der Zuschlag zum Provident Fund ist kein Zins
Frage
Frage: In der Monatszeitschrift „Nizam“ („Ordnung“) vom Januar 1963 fiel mir in der Rubrik „Bab al-Istifsar“ (Fragenteil) eine Istifta (Fatwa-Anfrage) zum Provident Fund (Vorsorgefonds der Angestellten) ins Auge, in der geschrieben steht, dass dieser Mehrbetrag, der als Fonds nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ausgezahlt wird, nicht unter Zins fällt. Bitte erläutert diese Rechtsfrage ein wenig.
Antwort
Diesen Teil des Gehalts hat der Angestellte nicht selbst eingezahlt; diese Regelung hat die Regierung aufgrund ihres Gesetzes eingeführt, und ihr Ziel ist das Wohl des Angestellten. Solange der Angestellte diese Summe nicht in Besitz (Qabd) genommen hat, ist sie nicht sein Eigentum; daher ist auch das, was darauf hinzukommt, kein Zins.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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