Die Schwierigkeit bleibt: Verkauf des Pfandes und Verkauf der Formulare durch den „Muslim Fund“
Frage
Frage: Durch das Gebet des verehrten Hazrat bin ich wohlbehalten angekommen. Ich habe den Iʿtikaf der letzten zehn Tage in der Moschee neben der Madrasa vollzogen; betet, dass Allah, der Erhabene, ihn annimmt. Hazrat Maulana Munawwar Husain übermittle ich den Salam gemäß der Sunna. Nachdem die Fatwa über den „Muslim Fund“ (muslimische Kasse für zinslose Darlehen) erteilt worden war, sagte der verehrte Hazrat: „Wenn du weitere Fragen stellen möchtest – sende sie, es ist erlaubt.“ Daher stelle ich einige Fragen.
Antwort
[ar]قال في الدر المختار: فإن شرطت الوكالة في عقد الرهن لم ينعزل بعزل ولا بموت الراهن ولا المرتهن للزومها بلزوم العقد. وقال قبله: فإن وكل الراهن المرتهن أو وكل العدل أو غيرهما ببيعه عند حلول الأجل صح توكيله.[/ar] In „ad-Durr al-Muhtar“ heißt es: „Wenn die Bevollmächtigung im Pfandvertrag zur Bedingung gemacht wurde, wird der Vertreter weder durch Absetzung noch durch den Tod…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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