Beihilfe zu einem Zinsgeschäft
Frage
Frage: Ich habe einem Mann ein Darlehen auf Kredit mit Zinsen vermittelt – dreitausend Rupien für drei Monate. Doch derjenige, der das Geld gab, behielt den Zins im Voraus ein, und ich füllte ihm die Summe aus meinen eigenen Mitteln auf dreitausend Rupien auf, weil er gerade diesen Betrag brauchte. Nun wird er das Geld samt Zins zurückgeben. Wie lautet in einem solchen Fall das Urteil für mich?
Antwort
Ihr könnt Euer Geld nehmen, doch Ihr seid Teilhaber an der Sünde der Beihilfe zu diesem Zinsgeschäft geworden; Reue (Tauba) und Bitte um Vergebung (Istighfar) sind notwendig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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