الإفتاء

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Beteiligung an einem Zinsgeschäft

Frage

Frage: Ist es erlaubt, in Gemeinschaft mit Ungläubigen irgendein Geschäft, einen Handel, ein Essen usw. zu betreiben, wenn sie vom Wucher leben (Zins nehmen)?

Antwort

Die Beteiligung an einem Zinsgeschäft ist nicht rechtmäßig; auch Zinsiges zu essen ist nicht rechtmäßig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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