Beteiligung an einem Zinsgeschäft
Frage
Frage: Ist es erlaubt, in Gemeinschaft mit Ungläubigen irgendein Geschäft, einen Handel, ein Essen usw. zu betreiben, wenn sie vom Wucher leben (Zins nehmen)?
Antwort
Die Beteiligung an einem Zinsgeschäft ist nicht rechtmäßig; auch Zinsiges zu essen ist nicht rechtmäßig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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