الإفتاء

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Der Hadith „Der Besitzer eines Wird und der, der den Wird verlassen hat“

Frage

[ar]مَنْ أَرَادَ الْعِبَادَةَ وَيُرَائِي فَقَدْ أَشْرَكَ بِاللَّهِ، وَمَنْ قَالَ لَا إِلَٰهَ إِلَّا اللَّهُ مُحَمَّدٌ رَّسُولُ اللَّهِ بَعْدَ الصَّلَاةِ الْفَرِيضَةِ فَقَدْ كَفَرَ بِاللَّهِ. صَاحِبُ الْوِرْدِ مَأْمُونٌ وَتَارِكُ الْوِرْدِ مَلْعُونٌ.[/ar] „Wer die Gottesverehrung beabsichtigt und sie zur Schau (Riya) vollzieht, der hat Allah einen Teilhaber beigesellt. Und wer nach dem Pflichtgebet ‚La ilaha illa-llah, Muhammadun rasulu-llah‘ spricht, der hat Allah gegenüber Unglauben begangen.

Antwort

Ich habe diesen Text in keinem Hadith-Buch unter der Bezeichnung „Hadith“ gesehen. Dem äußeren Sinn nach ist es auch nicht richtig, ihn als Hadith zu bezeichnen; manche Worte [dieses Textes] widersprechen unmittelbar einem authentischen Hadith: [ar]عَنِ الْمُغِيرَةِ بْنِ شُعْبَةَ ﵁ أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ كَانَ يَقُولُ فِي دُبُرِ كُلِّ صَلَاةٍ مَكْتُوبَةٍ لَا إِلَٰهَ إِلَّا اللَّهُ…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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