Austausch von Geschenken bei der Eheschließung
Frage
Bei den Gesprächen über die Eheschließung haben die Parteien keinerlei Bedingung über irgendwelche Gaben und Abrechnungen gestellt. Wenn aber zum Zeitpunkt der Eheschließung von Seiten des Mädchens dem Bräutigam irgendetwas gegeben wird – ist das nach der Scharia erlaubt oder nicht?
Antwort
Wenn dort keine Bedingung gestellt wurde und es auch keinen Brauch solcher Gaben und Abrechnungen gibt und man sich im Sinn nicht vorstellt, dass etwas gegeben oder etwas empfangen werden wird, und dann jemand auf der Grundlage der neuen verwandtschaftlichen Beziehung aus Freude von Seiten des jungen Mannes oder von Seiten des Mädchens etwas gibt, so ist dagegen nichts…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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