Brautausstattung (Dschahaz) — Ehe
- Das Zurschaustellen der Aussteuer
- Das Vorzeigen der Kleidung vor den Verwandten, das Zurschaustellen der Aussteuer und deren Verzeichnis
- Die Benutzung von Schmuck und Ähnlichem durch die Braut vor der Eheschließung
- Wem gehört das Bari (die Geschenke des Bräutigams) bei der Hochzeit
- Wessen Eigentum wird die Aussteuer
- Wem gehören die Aussteuer und der Schmuck vom Bräutigam
- Wem gehören die Dinge, die bei der Eheschließung gegeben wurden?
- Unerlaubtes Vermögen als Aussteuer geben
- Rückgabe der bei der Verlobung gegebenen Dinge, wenn die Ehe nicht zustande kommt
- Rückforderung von in der Hoffnung auf eine Hochzeit gegebenen Dingen, wenn die Hochzeit nicht stattfindet
- Rückgabe dessen, wozu der Ehemann bei der Heimführung der Braut zum Ausgeben genötigt wurde
- Ist es erlaubt, vom Bräutigam Reisekosten für die Vermittlung einer Eheschließung zu nehmen?
- Die Forderung von Vermögen für die Eheschließung
- Forderungen des Bräutigams bei der Hochzeit und ihre schädlichen Folgen
- Wünsche und Forderungen des Bräutigams bei der Hochzeit
- Die Bedingung, bei der Heirat Geld zu erhalten
- Belohnungen anlässlich einer Hochzeit
- Austausch von Geschenken bei der Eheschließung
- Schmuck für die Braut vom Bräutigam anlässlich der Hochzeit
- Das Einziehen von Geld vom Ehemann bei Verlobung und Hochzeit
- Das Einziehen von Schmuck und Ähnlichem vom Schwiegersohn bei der Hochzeit
- Dem Ehemann einen Betrag für die Eheschließung über den Mahr hinaus aufzuerlegen
- Das Recht auf Rückgabe der dem Ehemann gegebenen Dinge bei der Scheidung
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