Die Forderung von Vermögen für die Eheschließung
Frage
Bei uns gibt es den Brauch, dass bei der Heirat der junge Mann oder der Wali (Vormund) des jungen Mannes von der Seite des Mädchens eine große Geldsumme, Vermögen und Gegenstände erhält – und erst dann heiratet. Erhält er auch nur etwas weniger als die vereinbarte Summe, das Vermögen und die Gegenstände, so heiratet die Seite des jungen Mannes nicht. Dadurch befindet sich die Seite des Mädchens in großer Verwirrung und Sorge: Sie findet nicht einmal einen Ebenbürtigen (Kufu).
Antwort
Wenn der Mahr in großer Höhe festgesetzt ist, so kann auch eine dazu im Verhältnis stehende Forderung nach Aussteuer berechtigt sein. Aber auch das nur dann, wenn die Ehe bereits geschlossen ist und man mit der Heimführung der Braut in das Haus des Ehemanns zögert.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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