Das Recht auf Rückgabe der dem Ehemann gegebenen Dinge bei der Scheidung
Frage
(1) Mein Ehevertrag (Aqd) wurde mit Muin ad-Din geschlossen. Sechs Monate lang waren die Verhältnisse gut, danach behandelte mein Mann mich schroff, und schließlich kam es so weit, dass der genannte Ehemann dreimal per Einschreiben einen Scheidebrief auf meinen Namen sandte. Nach der Scheidung lebte ich bei den Eltern. Der Gemeinderat lud meinen Mann vor und fällte die Entscheidung, wonach mir von meinem Mann die Summe des Mahr (Brautgabe)
Antwort
(1) Jetzt kann dies nicht mehr gefordert werden. (2) Ein Recht, dies zurückzunehmen, besteht nicht. (3) Ein Recht, auch dies zurückzunehmen, besteht ebenfalls nicht. (4) Wäre die Idda im Haus des Ehemanns verbracht worden, so hätte der Ehemann diese Kosten selbst gegeben; jetzt kann dies nicht mehr gefordert werden. (5)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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