Unerlaubtes Vermögen als Aussteuer geben
Frage
Ein Mann, der zu einer Zeit Arzt (Doktor) war, hat nach seiner Pensionierung aus dem Dienst einiges an Immobilienbesitz gekauft – etwas Land zur Bewirtschaftung und einen Garten; ein Teil seines persönlichen Geldes liegt auf der Bank, und mit dem übrigen Geld nimmt er von einfachen Leuten Zinsen (Riba). Mit seiner Tochter hat ein Mann die Ehe geschlossen, der jetzt fromm, enthaltsam und gottesfürchtig ist, und für ihn wurden als Aussteuer seiner Frau einige Dinge gegeben, die jeder Mensch benutzen kann.
Antwort
Wenn kein anderes schariatisches Hindernis besteht, ist es im geschilderten Fall erlaubt, dieses Mädchen in der Ehe zu behalten. Hinsichtlich des Vermögens gibt es eine Einzelheit: Wenn bekannt wird, dass der Doktor dieses Vermögen auf erlaubtem Weg – durch Dienst und dergleichen – erworben und dem Mädchen gegeben hat, dann ist es dem Ehemann mit Erlaubnis des Mädchens…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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