Rückgabe der bei der Verlobung gegebenen Dinge, wenn die Ehe nicht zustande kommt
Frage
Zaid hat seinen Sohn Khalid mit Zainab, der Tochter von Bakr, verlobt. Bei uns verläuft die Verlobung so: Die Seite des Mädchens sendet der Seite des jungen Mannes einige Rupien – zum Beispiel fünfzig, hundert oder hundertfünfzig, je nach Vermögen – und etwas Gulgule (frittierte süße Teigbällchen), Klumpen von unraffiniertem Zucker oder Zuckerplätzchen und dergleichen; die Seite des jungen Mannes gibt ebenfalls einen Sari, ein Kurta (langes Hemd) und dergleichen.
Antwort
[ar]قَالَ الشَّامِيُّ بَعْدَ ذِكْرِ الْأَقْوَالِ الْمُخْتَلِفَةِ: وَأَيَّدَهُ فِي الْخَيْرِيَّةِ فِي كِتَابِ النَّفَقَاتِ وَأَفْتَى بِهِ، حَيْثُ سُئِلَ فِيمَنْ خَطَبَ امْرَأَةً وَأَنْفَقَ عَلَيْهَا، وَعَلِمَتْ أَنَّهُ يُنْفِقُ لِيَتَزَوَّجَهَا، فَتَزَوَّجَتْ غَيْرَهُ، فَأَجَابَ بِأَنَّهُ يَرْجِعُ، وَاسْتَشْهَدَ لَهُ بِكَلَامِ قَاضِي خَانْ الْمَذْكُورِ وَغَيْرِهِ، وَقَالَ:…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.