Ist es verboten, zur Ehefrau zu gehen, ohne den Mahr gegeben zu haben?
Frage
Bei uns ist die Meinung verbreitet, dass es Haram sei, zur Ehefrau zu gehen, solange der Mahr (Brautgabe) nicht gezahlt ist. Ist das richtig oder nicht?
Antwort
Das ist falsch. Es ist jedoch besser, der Frau gleich zu diesem Zeitpunkt etwas zu geben. Ja, die Sorge um die Zahlung des Mahr und das Bemühen darum sind verpflichtend – es ist ihr Recht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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