Die Hochzeitsnacht vor der Zahlung des sofort fälligen Mahr
Frage
Ein Ehemann geht zu seiner Frau, um die Hochzeitsnacht zu verbringen, und lässt sich den Mahr (Brautgabe) nicht von ihr erlassen. Wie lautet das Urteil? Das heißt: Darf er die Hochzeitsnacht verbringen, ohne dass der Mahr erlassen wurde, oder nicht?
Antwort
Wenn der Beischlaf stattgefunden hat, ohne dass die Frau den Mahr erlassen hat, so ist er nicht unerlaubt; die Frau hat jedoch das Recht, den Beischlaf zu verweigern, bis sie den sofort fälligen Mahr erhalten hat.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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