Die Festlegung der Höhe des Mahr
Frage
Hat irgendeine Einzelperson oder Gruppe das Recht, eine Obergrenze für den Mahr (Brautgabe) festzusetzen, wo doch von einer solchen Begrenzung ein so hochrangiger Gefährte und mit Befugnis ausgestatteter Kalif wie Hazrat Umar ﵁ abgerückt ist, indem er seine Anordnung zurücknahm, und der, als er erneut auf dem Minbar (Kanzel) die Predigt hielt, sagte: [ar]فَمَنْ شَاءَ أَنْ يُعْطِيَ مَا أَحَبَّ[/ar] „Wer will, möge geben, so viel er will“?
Antwort
Einen Mahr über die eigenen Möglichkeiten hinaus festzusetzen, wird von der Scharia nicht gutgeheißen – Hazrat Umar ﵁ hat dies untersagt. Doch keine Einzelperson und keine Gruppe hat das Recht, für die gesamte Sippe eine bestimmte Höhe des Mahr festzulegen, sodass überhaupt keine Erlaubnis mehr bleibt, ihn zu verringern oder zu erhöhen, und jeder wohl oder übel zu genau dieser…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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