Der Erlass des Mahr und die spätere Rücknahme
Frage
(1) (a) Wenn eine Frau ohne irgendeinen Anstoß aus freien Stücken den Mahr (Brautgabe) erlässt und dann nach zwei, drei Monaten unzufrieden ist und den Erlass des Mahr widerruft – ist der Mahr in einem solchen Fall nach der Scharia erlassen oder nicht? (b) Wenn eine Frau in einer Situation der Zweisamkeit aus freien Stücken, ohne irgendeinen Anstoß und ohne Aufforderung, den Mahr mit diesen Worten erlassen hat: „In der ersten Nacht wusste ich über den Mahr gar nichts.
Antwort
(1) (a) Diyanatan (vor Allah) ist er erlassen, aber damit er Qadaʾan (nach gerichtlicher Entscheidung) erlassen ist, ist ein Beweis nach der Scharia notwendig. (b) Die Antwort darauf ist dieselbe. (c) Dadurch wird der Mahr nicht erlassen. (2) (a)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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