Den Mahr erlassen und den Erlass dann bestreiten
Frage
Die Ehefrau hatte ihren Mahr (Brautgabe) erlassen, aber es gab keinen Beleg, keinen Zeugen und dergleichen. Nun, nachdem die Ehefrau geschieden ist, hat sie vor Gericht eine Klage auf den Mahr eingereicht. Wie ist das für die Ehefrau zu beurteilen?
Antwort
Hat die Ehefrau aus freien Stücken erlassen, so ist der Mahr vor Allah erlassen, und es ist ihr nun nicht erlaubt, den Erlass zu bestreiten. Wenn sie ihn unter Bestreiten einfordert, so ist das Unrecht (Zulm).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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