Die Bestimmung zum Zeugnis des Fasiq
Frage
(1) Zaid sagt: Gemäß den bei den Hanafiten gebräuchlichen Büchern – zum Beispiel „al-Quduri“, „Kanz ad-Daqaiq“, „Scharh al-Wiqaya“, „al-Hidaya“, „Radd al-Muhtar“, „ad-Durr al-Muhtar“, „ad-Durr al-Muntaqa“, „Madschmaʿ al-Anhur“, „al-Fatawa al-Hindiyya“, „Fath al-Qadir“, „al-Bahr ar-Raiq“, „al-Khaniyya“ und andere – genügen beim Abschluss des Nikah Zeugen – zwei Männer oder ein Mann und zwei Frauen –, seien sie gerecht (ʿadil) oder Fasiq (Frevler).
Antwort
Ich habe den Streit zwischen Zaid und Amr gelesen. Die Worte von Amr, dass, wenn der Abschluss des Nikah unter dem Zeugnis eines Fasiq gültig ist, auch bei einem Rechtsstreit sein Zeugnis berücksichtigt werden müsse, sind ein Analogieschluss trotz bestehendem Unterschied (Qiyas maʿa al-fariq), der den Grundlagen und Einzelbestimmungen des Fiqh und des Hadith widerspricht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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