Allah, den Gesandten und die Engel zu Zeugen des Nikah zu bestimmen
Frage
In „al-Fatawa al-Alamgiriyya“ (Bd. 2, S. 833) steht: Wenn jemand beim Nikah Allah und den Gesandten zu Zeugen machte und so sagte: „Ich habe Allah, den Gesandten und die Engel zu Zeugen gemacht“, so wird er zum Kafir (Ungläubigen); sagte er aber: „Ich habe die Engel der rechten und der linken Hand zu Zeugen gemacht“, so wird er kein Kafir. Worin besteht der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen?
Antwort
Der Wortlaut von „al-Fatawa al-Alamgiriyya“, nach dem gefragt wird, ist folgender: [ar]رجل تزوج امرأة ولم يحضر الشهود وقال: خدا اور رسول را گواه كردم، وفرشته دست وچپ را گواه كردم، لا يكفر. كذا في الفصول العمادية[/ar] „Ein Mann heiratete eine Frau, ohne dass Zeugen anwesend waren, und sagte: ‚Ich habe Allah und den Gesandten zu Zeugen gemacht‘ und: ‚Ich habe den Engel der Hand…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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