الإفتاء

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Das Zeugnis eines Mannes und zweier Frauen beim Nikah

Frage

Eine volljährige Frau hat die Eltern ihres Mannes und seine Schwester zu Zeugen gemacht und ihren Schwager (den jüngeren Bruder ihres Mannes) geheiratet. Ist ein solches Zeugnis nach der Scharia gültig oder nicht? Dabei weiß keiner der Verwandten der Frau überhaupt etwas von dem zweiten Nikah.

Antwort

Wenn die Schwester volljährig ist, so ist dieser Nikah nach der Scharia zustande gekommen, denn eine volljährige Frau ist berechtigt, ihren Nikah mit einem ihr Ebenbürtigen (Kufu) zu schließen, und es ist erforderlich, dass die Zeugen zwei Männer oder ein Mann und zwei Frauen sind.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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