Das Zeugnis von Vater und Bruder beim Nikah
Frage
Zwischen einem Mann und einer fremden (nicht mahram) Frau entstand eine Beziehung. Als einmal ein Brief des Mädchens abgefangen wurde, kam die Beziehung ans Licht. Nun sagt das Mädchen: „Meine Hochzeit hat bereits am 15. Ramadan um zwölf Uhr nachts stattgefunden; mein Vater und mein Bruder sind Zeugen.“ Gilt ihr Nikah dann als erwiesen oder nicht?
Antwort
Wenn Idschab und Qabul des Nikah in Anwesenheit des Vaters und des Bruders erfolgt sind, so genügt auch dies für die Gültigkeit des Nikah. Die anderen Leute sollen jetzt nicht weiter nachforschen und sich mit dem Zeugnis dieser beiden begnügen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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