Das Ausstreuen von getrockneten Datteln beim Nikah und die Eintragung des Nikah in ein Register
Frage
Was sagen die Religionsgelehrten zu Folgendem: Es ist weithin bekannt, dass das Raffen der Süßigkeiten des Nikah Sunna sei. Deshalb erhebt sich in unserer Umgebung bei der Verteilung der Süßigkeiten in der Nikah-Versammlung ein Sturm der Rüpelhaftigkeit. Wenn der Verteiler den Korb mit den Süßigkeiten hochhebt und zwei, vier Leuten Süßigkeiten in die Hände gibt, stürzen sich irgendwann kräftige junge Burschen darauf, und es kommt zu Handgreiflichkeiten, manche größeren Kinder erleiden sogar Prellungen.
Antwort
Die Worte des Gelehrten sind richtig. Diese Rüpelhaftigkeit, die Verschwendung von Besitz und die Entweihung der Moschee zu meiden, ist verbindlich (Lazim). Wenn die Leute nicht davon ablassen und der Moschee keine Achtung entgegenbringen, soll man den Nikah nicht in der Moschee veranstalten. [ar]ومنه الحديث: أنه نُثِرَ شيء في أملاكٍ فلم يأخذوه، فقال: ما لكم لا تنتهبون؟
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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