الإفتاء

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Ein Geschäft der Teilpacht (Muzaraa) oder der Bewässerungspacht (Musaqat)

Frage

Frage: Vor dem Erscheinen der Ernte wurde die Ernte für fünf Jahre für siebzigtausend gekauft. Zugleich wurde dem Eigentümer gesagt: „Wir werden darauf einige Bäume pflanzen, und daran werdet Ihr einen Anteil haben; Land und Wasser sind Euer, Dünger und die sonstigen Ausgaben sind alle unsere.“ Es wird eine Antwort im Licht der Scharia benötigt.

Antwort

Im Garten sind keine Früchte vorhanden, auf dem Land ist keine Ernte vorhanden – also ist es der Kauf von etwas Nichtexistierendem, dies für fünf Jahre zu kaufen, und ein solcher Verkauf ist nach der Scharia nicht gültig. Wohl aber ist es erlaubt, in Bezug auf das Land – sei es Gartenland oder leeres Land – einen Idschara-Vertrag (Pachtvertrag)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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