Teilpacht mit Bereitstellung von Saatgut und der Bedingung der Hälfte des Getreides
Frage
Frage: Zaid gab sein Feld Amr zur Ernteteilung und gab auch das Saatgut, und nun hat er die Hälfte des Getreides von der gesamten Ernte festgelegt. Ist diese Form erlaubt oder nicht? Und wie lautet das Urteil, wenn er das Saatgut nicht selbst gibt?
Antwort
Beide Bedingungen dieser Ernteteilung sind erlaubt: [ar]الْأَرْضُ مِنْ أَحَدِهِمَا وَالْبَذْرُ وَالْبَقَرُ وَالْعَمَلُ مِنَ الْآخَرِ، وَشَرَطَا لِصَاحِبِ الْأَرْضِ شَيْئًا مَعْلُومًا مِنَ الْخَارِجِ جَازَ، إِلَى أَنْ قَالَ: الْأَرْضُ وَالْبَذْرُ مِنْ أَحَدِهِمَا وَالْعَمَلُ وَالْبَقَرُ مِنَ الْآخَرِ فَذَلِكَ جَائِزٌ[/ar] „Das Land stammt von dem einen, Saatgut, Rinder und…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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