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Übergabe von Land zur Teilpacht für die Hälfte der Ernte

Frage

Frage: Ein Pächter-Landwirt gibt sein Feld auf Halbpacht (Adhya) in der Weise ab, dass derjenige arbeitet, der pflügt und sät, der Pächter-Landwirt aber nur die staatliche Grundsteuer zahlt, und bei der Ernte das Getreide zur Hälfte zwischen dem Arbeitenden und dem Pächter-Landwirt geteilt wird. Ist das richtig?

Antwort

Das ist erlaubt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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