Bedingung eines festen Anteils bei der Teilpacht
Frage
Frage: Zaid hat ein Stück Land, von dem man geschätzt hat, dass es jährlich zwanzig Man (Gewichtsmaß, ca. 37 kg) ungeschälten Reis und hundert Bündel Gras hervorbringt. Nun konnte Zaid auf diesem Land nicht selbst Landwirtschaft betreiben, sondern sagte aus irgendeinem Zwang zu Amr: „Bewirtschafte dieses Land und gib mir jährlich nur aus dessen Ertrag acht Man ungeschälten Reis und vierzig Bündel Gras, und der ganze übrige Ertrag wird dein sein.
Antwort
Ein Geschäft auf diese Weise abzuschließen ist nicht erlaubt. Wenn man aber die Einschränkung „gib aus dessen Ertrag“ nicht setzt, sondern das Geschäft uneingeschränkt über acht Man ungeschälten Reis und vierzig Bündel Gras abschließt – sei es, dass sie auf dem Markt gekauft oder auf irgendeine andere Weise beschafft werden –, dann ist es richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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