Spendensammlung an den Festen und die Besoldung von Imam und Muezzin aus diesen Mitteln
Frage
Es gibt eine Moschee, die keine besondere Einnahmequelle hat, weshalb ihre Ausgaben nicht gedeckt werden. Deshalb wird mit Erlaubnis der Mitglieder des Moscheekomitees an den beiden Festen vor den Hinter-dem-Imam-Betenden durch die Reihen ein Tuch, d. h. ein Beutel zum Spendensammeln, herumgereicht; die Leute legen Geld hinein – jeder so viel, wie er kann. Unter den Spendern sind alle: Leute mit erlaubter Erwerbstätigkeit und Leute mit unerlaubter.
Antwort
Wenn die Spendensammler nicht über die Nacken der Betenden hinwegsteigen, ist eine solche Sammlung vor dem Festgebet zulässig, und aus ihr kann man dem Imam und dem Muezzin die Besoldung zahlen. Der bessere Weg aber ist, dass wohlhabende Leute eine dauerhafte Besoldung einrichten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.