Das Festgebet in der Moschee oder auf freiem Feld
Frage
Zaid behauptet in seiner Eigenschaft als Verwalter (Mutawalli), dass es nicht nötig sei, das Tarawih-Gebet und die Festgebete in der Moschee zu verrichten: Allahs Erde sei weit, man könne sie überall verrichten. Dabei werden in den Moscheen anderer Stadtviertel die Festgebete verrichtet, und eine angemessene Einrichtung eines Eidgah (Platz für das Festgebet) und dergleichen gibt es nicht. Inwieweit ist dieser Mann in einem solchen Fall im Recht? Teilen Sie es mit.
Antwort
Das Tarawih-Gebet soll gerade in der Moschee verrichtet werden; der Verwalter hat nicht das Recht, dies zu untersagen. Das Festgebet im Eidgah zu verrichten ist Sunna. Wenn es kein Eidgah gibt und keine Möglichkeit, das Gebet draußen auf freiem Feld zu verrichten, dann werden die Betenden das Festgebet eben in den Moscheen verrichten, und der Verwalter soll dies nicht…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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