Der Verkauf eines Eidgah, das innerhalb des Siedlungsgebiets liegt
Frage
Weil das Eidgah (Platz für das Festgebet) ins Innere des Siedlungsgebiets geraten ist, will man es abreißen und außerhalb des Siedlungsgebiets neu errichten. Es ist zu klären: Kann man das Eidgah abreißen und sein Land für die allgemeine Nutzung – zum Bau von Läden, Häusern und dergleichen – verkaufen oder nicht? Oder soll das Eidgah zu einer Moschee gemacht werden?
Antwort
Wenn dieses Eidgah gestiftet (Waqf) ist, ist es unerlaubt, sein Land zu verkaufen. Allein deshalb, weil es ins Innere des Siedlungsgebiets geraten ist, ist keinerlei Veränderung an ihm erforderlich: Lasst es in seinem bisherigen Zustand.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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