Das Freitagsgebet in einem Wohnheim
Frage
Etwa einen Furlong (englisches Längenmaß, ca. 201 m) von unserem Ort entfernt gibt es ein Wohnheim (Hostel), in dessen Nachbarschaft auch Häuser stehen. Hier wurde ein Ort der Anbetung eingerichtet, der nur einem Zimmer gleicht; die Gebete werden darin seit elf Jahren zu ihrer Zeit verrichtet. In diesem Jahr erheben jedoch einige Herren den Einwand, das Freitagsgebet werde dort nicht gültig sein, weil dies [Ort] nicht in einer Ortschaft liege und keine Moschee sei.
Antwort
Das College und das Wohnheim gehören ebenfalls zu den Bedürfnissen der Stadt; deshalb ist dieser Ort dem Status nach (Hukman) wie eine Stadt. Wenn in dieser Stadt die Bedingungen des Freitagsgebets vorliegen, ist das Freitagsgebet auch dort gültig. Für das Freitagsgebet ist das Vorhandensein einer richtigen (ordnungsgemäß eingerichteten)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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