Eine Moschee ist keine Bedingung für das Freitagsgebet
Frage
Die alte Freitagsmoschee wurde zugunsten der Madrasa vollständig abgerissen; es ist schwierig, in ihr die Tagesgebete (Waqtiyya) und das Freitagsgebet zu verrichten. Ist es richtig, für einige Monate außerhalb der Moschee an einem anderen Ort einen Platz für das Gebet herzurichten und dort die Tagesgebete und das Freitagsgebet zu verrichten, oder nicht? Und ist für das Freitagsgebet eine Moschee Bedingung oder nicht? Oder kann es bei Notwendigkeit auch außerhalb der Moschee stattfinden?
Antwort
Auch außerhalb der Moschee ist es richtig – sei es ein freier Platz oder ein Gebäude. [ar]السلطان إذا أراد أن يجمع بحشمه في داره، فإن فتح باب الدار وأذن إذنا عاما جازت صلاته، شهدها العامة أو لم يشهدوها، كذا في المحيط.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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