Das Freitagsgebet in einer Fabrik
Frage
Schon lange liegt hier eine Anfrage (Istifta), auf die keine Antwort gegeben werden konnte, da ihre Lösung nicht ganz verständlich ist. Der besondere Grund dafür ist eine Fatwa, die in „Imdad al-Fatawa“ angeführt ist. Außerdem besteht eine Schwierigkeit darin, worauf (Mahmal) die Texte von „Schami“ und anderen [Büchern] zu beziehen sind. Die Anfrage lautet: In der Fabrik H.A.L. (das heißt der Waffenfabrik von Kanpur) wird das Freitagsgebet seit sechs bis sieben Jahren verrichtet.
Antwort
Antwort von Faqih al-Umma ﵋ Nach dieser Überlieferung (Riwaya) ist es auch in der genannten Fabrik erlaubt, das Freitagsgebet zu verrichten. Wenn es aber die Möglichkeit gibt, nach draußen zu gehen und [es dort] zu verrichten, so ist auch das erlaubt, da das Vorhandensein einer Moschee keine Bedingung für die Zulässigkeit [des Freitagsgebets] ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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