Das Freitagsgebet bei geschlossenen Türen
Frage
Wie verhält es sich damit, die Türen der Moschee während des Gebets geschlossen zu halten? Wenn das Gebet bei geschlossenen Türen verrichtet wurde, ist dem Gebet dadurch ein Schaden entstanden oder nicht?
Antwort
Für das Freitagsgebet dürfen die Türen der Moschee nicht geschlossen werden: Dort ist die allgemeine Erlaubnis (Idhn Amm) notwendig, andernfalls ist das Gebet ungültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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