Das Freitagsgebet im Gefängnis
Frage
Einige Männer sind im Zusammenhang mit dem politischen Kampf interniert und verhaftet. Sie beschäftigt auch die Frage des Freitagsgebets: Wird es im Zustand der Gefangenschaft und Zwangslage [gültig] verrichtet oder nicht? Sollen sie Zuhr oder das Freitagsgebet verrichten? Wir bitten Sie, unter Einbeziehung der Einzelbestimmungen (Dschuziyyat) der verschiedenen Rechtsschulen die hanafitische Position mit Belegen und Zeugnissen darzulegen, damit diese Gelehrten daraus Licht gewinnen können.
Antwort
[ar]والإذن العام، أي شرط صحتها الأداء على سبيل الاشتهار، حتى لو أن أميرًا أغلق أبواب الحصن وصلى فيه بأهله وعسكره صلاة الجمعة لا تجوز، كذا في الخلاصة[/ar] „Und die allgemeine Erlaubnis (Idhn Amm) – das heißt, die Bedingung seiner Gültigkeit ist die Verrichtung in der Öffentlichkeit, vor aller Augen, sodass, wenn ein Amir die Tore der Festung verschlösse und darin mit seinen…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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