Das Totengebet (Dschanaza) zu einer missbilligten (Makruh-)Zeit
Frage
Zaid sagt, dass in den Zeiten, in denen das freiwillige Gebet (Nafl) Makruh ist, auch das Totengebet Makruh sei; und Bakr sagt, dass in diesen Zeiten das Totengebet nicht Makruh sei. Wessen Aussage ist richtig?
Antwort
In den Zeiten, in denen das Gebet allgemein verboten ist, ist auch das Totengebet verboten (die Einschränkung auf „Nafl“ ist nicht richtig). Es gibt drei verbotene Zeiten: den Sonnenaufgang, den Zenit (Istiwa) und den Sonnenuntergang – [das Verbot gilt,] wenn die Dschanaza schon vorher bereit war; ist sie aber in diesen Zeiten eingetroffen, so ist [das Gebet über sie] nicht…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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