Das Totengebet (Dschanaza) in Schuhen
Frage
Ist es zulässig, das Totengebet in Schuhen oder Sandalen zu verrichten, oder nicht?
Antwort
Wenn die Unterseite [der Schuhe] unrein ist, so ist es richtig, das Gebet zu verrichten, indem man sie von den Füßen nimmt und sich daraufstellt – unter der Bedingung, dass die Oberseite rein ist: [ar]وَلَوِ افْتَرَشَ نَعْلَيْهِ وَقَامَ عَلَيْهِمَا جَازَ، فَلَا يَضُرُّ نَجَاسَةُ مَا تَحْتَهُمَا، لَكِنْ لَا بُدَّ مِنْ طَهَارَةِ نَعْلَيْهِ مِمَّا يَلِي الرِّجْلَ لَا مِمَّا يَلِي…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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