الإفتاء

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Erteilen einer falschen Fatwa und Nichtannahme einer Fatwa

Frage

Wenn Hinda nach der Scharia ein Anteil am Vermögen Zaids sowie eine Brautgabe (Mahr) zusteht, dann aber jemand dies bestreitet oder zurückweist oder aus eigener niedriger Begierde (Nafs) eine Fatwa dagegen erteilt – welches Vergehen wird einem solchen Menschen nach der Scharia angelastet, und ist das Gebet hinter einem solchen Menschen erlaubt? Bitte um Antwort unter Angabe von Quellen.

Antwort

Eine Fatwa der Scharia ohne Beweis zurückzuweisen und nicht anzunehmen ist eine schwere Sünde. Wenn jemand diese Fatwa der Scharia missachtet und sie beleidigt und herabsetzt, so ist das Kufr, da dies auch eine Herabsetzung der Scharia selbst nach sich zieht.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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