Darf jemand ohne religiöse Ausbildung eine Fatwa erteilen?
Frage
Der verehrte Qadi (Richter), der in keiner religiösen Lehranstalt ausgebildet wurde, sondern in der Ingenieurschule von Roorkee gelernt hat, wegen der Vorlage eines gefälschten Zeugnisses seine Anstellung verlor und [nun] einen Apothekerladen (Parfümladen) betreibt – darf er eine Fatwa nach der Scharia erteilen, und inwieweit ist das nach der Scharia zulässig?
Antwort
Eine religiöse Frage ohne Wissen darzulegen ist nach der Scharia Haram und eine schwere Sünde. Wenn der Mensch die Frage jedoch [tatsächlich] kennt, ist für ihre Erklärung ein Zeugnis (Sanad) nicht erforderlich.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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