Fatwa über das Unterlassen des Gebets
Frage
Wenn ein Alim an seinem Wohnort aufhört, die Moschee zu besuchen und das Gebet in der Gemeinschaft zu verrichten, obwohl es dort nur eine einzige Moschee gibt und Adhan und Gemeinschaftsgebet nicht rechtzeitig in der Moschee stattfinden – mehr noch: meist gibt es weder Adhan noch Gemeinschaftsgebet –, derselbe Alim aber manchmal in ein anderes Dorf fährt und dort sehr viele Fatwas darüber erteilt, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, [und] dass es Haram sei, ein Gehalt anzunehmen – kann man dann nach der Fatwa…
Antwort
Jede Fatwa, wenn sie richtig ist, muss angenommen werden; besteht aber Zweifel an ihrer Richtigkeit, so soll man Bestätigung und Beglaubigung bei anderen verlässlichen Personen einholen. Das Unterlassen des [Gemeinschafts-]Gebets ohne triftigen Grund ist nach der Scharia überaus schlimm und tadelnswert; wer es dauerhaft unterlässt, ist ein Frevler (Fasiq)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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