Verbot für Nichtgelehrte, Fragen der Scharia zu erklären
Frage
Wenn Personen, die nur Urdu können, daran gehindert werden, Fiqh-Fragen (außer [Fragen zu] Gebet, Wudu und Ähnlichem) zu erklären, indem man ihnen sagt: „Erklärt die Frage nicht“ – wäre dieses Vorgehen falsch oder richtig? Wobei Religionsgelehrte [vorhanden] sind: Einige von ihnen verstehen Urdu, andere verstehen nicht einmal Urdu – wenn man beiden [Arten] untersagt, Fragen über Erlaubtes und Verbotenes zu erklären, ist ein solches Verbot erlaubt oder nicht?
Antwort
Solange die Fiqh-Fragen nicht ordnungsgemäß von einem vertrauenswürdigen Lehrer erlernt wurden, kann man nicht sicher sein, dass sie richtig dargelegt werden; deshalb ist hierfür keine allgemeine Erlaubnis zu erteilen, obwohl es auch möglich ist, dass irgendein Diener Allahs sie richtig versteht und richtig darlegt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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