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Bezahlung für den Khatm des Korans im Tarawih

Frage

Frage: Ist es erlaubt, für das Rezitieren des Korans ein Entgelt zu nehmen, oder nicht? Wenn nicht, so weisen Sie dies anhand der vier Beweisquellen (Adilla arbaʿa – Koran, Sunna, Idschmaʿ und Qiyas) zurück; und wenn ja, so belegen Sie es anhand der vier Beweisquellen oder nur anhand von Koran und Hadith. Und unter der Voraussetzung, dass das Entgelt für das Rezitieren des Korans nicht erlaubt ist: Was ist die Antwort auf folgende Frage?

Antwort

Für das Rezitieren des Heiligen Korans ein Entgelt zu nehmen ist haram, gemäß dem Wort des Erhabenen: [ar]وَلَا تَشْتَرُوا۟ بِـَٔايَـٰتِى ثَمَنًا قَلِيلًا[/ar] „Und verkauft Meine Zeichen nicht für einen geringen Preis“ (Sure Al-Baqara, 2:41). [ar]عن بريدة قال: قال رسول الله ﷺ: من قرأ القرآن يتأكل به الناس جاء يوم القيامة ووجهه عظم ليس عليه لحم.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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