الإفتاء

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Eine Ziege zur Weide geben gegen einen Anteil am Nachwuchs

Frage

Frage: Ist es zulässig, als Lohn für das Weiden das Junge zu geben, das sich im Leib der Ziege befindet, oder nicht? Der Fall ist folgender: Ein Mann hat eine Ziege; er gibt sie einem anderen Mann zum Weiden unter der Bedingung: „Du füttere diese Ziege ein Jahr lang mit Gras; wenn dann von dieser Ziege zwei Junge geboren werden, wird eines dein und das andere mein sein; und wenn es eines ist, verkaufen wir es und teilen beide.“ Ist das zulässig oder nicht?

Antwort

Diese Miete (Idschara) ist unzulässig. Man soll sie auflösen (Fasch) und das Geschäft auf richtige Weise abschließen. Im Fall einer solchen unzulässigen Miete gehört das Junge dem ursprünglichen Eigentümer, und dem Lohnarbeiter steht der verpflichtende (Wadschib) übliche Lohn (Adschr al-Mithl) zu.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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