Lohn für das Mahlen von Mehl
Frage
Frage: Bei uns ist beim Mehlmahlen folgender Brauch: Von einem Man (Gewichtsmaß, ca. 37 kg) Getreide behält man ein Kilogramm als Abzug ein, und der Lohn beträgt 80 Paise (kleine Kupfermünze, Bruchteil der Rupie). Ist dieser Abzug mit Einverständnis des Kunden zulässig?
Antwort
Dieses Mehl als Lohn für das Mahlen zu nehmen ist nicht richtig. Wenn aber eine solche Getreidemenge mit Einverständnis des Kunden einbehalten wird, dann ist es richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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