الإفتاء

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Lohn für das Fischen im Teich

Frage

Frage: Wenn der Teichbesitzer die Leute aus dem Viertel und andere zum Fischfang ruft oder die Leute von selbst kommen und sie auf der Grundlage Fische fangen oder fangen lassen, dass die Hälfte dem Teichbesitzer und die Hälfte dem Fänger gehört – ist es in diesen Fällen zulässig, zu fischen oder fischen zu lassen, oder nicht? Wenn es zulässig ist, in welcher Form ist es zulässig?

Antwort

Der Fisch ist nicht Eigentum des Teichbesitzers – er ist Eigentum dessen, der ihn fängt. Daher hat der Teichbesitzer im geschilderten Fall keinerlei Recht, und dass er sich die Hälfte der Fische festsetzt, widerspricht der Scharia und ist unzulässig: [ar]لا تصح الشركة في احتطاب واحتشاش واصطياد واستقاء وسائر مباحات، وما حصله[/ar] „Die Gesellschaft (Schirka)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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